Die Gesellschaft

Ziele und Aktivitäten

Die Rudolf-Borchardt-Gesellschaft e. V. will das Werk des Dichters wahren und pflegen, Leser, Forscher und die Öffentlichkeit auf den Dichter aufmerksam machen und zur Beschäftigung mit seinem weitgespannten Oeuvre anregen. Dies geschieht durch
・Kontakte zwischen Lesern, Kennern, Forschern, Sammlern und Editoren,
・Verbindung zu Universitäten, Bibliotheken, Archiven und anderen literarischen Gesellschaften,
・eine Schriftenreihe, in der Nachlaßtexte und gelegentlich biographische Dokumente erscheinen,
・Nachrichten über Projekte, Veranstaltungen und Neuerscheinungen zu Borchardt sowie
・Lesungen und Tagungen zu besonderen Aspekten von Borchardts Werk oder Leben.

Was können Sie beitragen?
・Mitglied werden und so die als gemeinnützig anerkannten Ziele der Rudolf-Borchardt-Gesellschaft unterstützen.
・Durch Ideen und eigene Beiträge die Arbeit der Gesellschaft mitbestimmen.

Die Borchardt-Gesellschaft bietet Ihnen
・das Gespräch unter Kennern und Liebhabern des Dichters,
・Informationen über aktuelle Ereignisse und Forschungen zu Borchardt,
・Jahresgaben mit zumeist unveröffentlichten Texten Rudolf Borchardts, zum ⤓ Sonderpreis,
・den Bezug der Gesammelten Werke in Einzelbänden zum ermäßigten Preis.

Mitgliedschaft

Um Mitglied der Rudolf Borchardt-Gesellschaft e. V. zu werden, erklären Sie bitte Ihren Beitritt in einem Schreiben an den Vorstand der Gesellschaft.

⤓ Formular Beitrittserklärung
⤓ Formular Einzugsermächtigung

Mitgliederversammlung, Kuratorium und Vorstand

Die Mitgliederversammlung tritt satzungsgemäß „mindestens alle drei Jahre auf Einladung des Vorstands zusammen. […] Die Mitglieder des Kuratoriums werden von der Mitgliederversammlung auf drei Jahre gewählt; Wiederwahl ist möglich. Das Kuratorium wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und zwei Stellvertreter. Der Vorsitzende und seine beiden Stellvertreter bilden den Vorstand im Sinne des BGB.“


Vorsitzender:
Prof. Dr. Dieter Burdorf
burdorf@uni-leipzig.de

Briefsendungen der Deutschen Post:
Universität Leipzig
Institut für Germanistik
Rudolf-Borchardt-Gesellschaft e. V.
Prof. Dr. Dieter Burdorf
04081 Leipzig

Paket-, Kurier- und Express-Sendungen sowie Briefe und Einschreiben von Alternativzustellern:
Universität Leipzig
Institut für Germanistik
Rudolf-Borchardt-Gesellschaft e. V.
Prof. Dr. Dieter Burdorf
Ritterstraße 24
04109 Leipzig

Stellvertreter:
Prof. Dr. Kai Kauffmann
Universität Bielefeld
Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft
Postfach 10 01 31
33501 Bielefeld
Kai.Kauffmann@Uni-Bielefeld.de

Dr. phil. Alexander Kissler
Neue Zürcher Zeitung
Büro Berlin
Schiffbauerdamm 40/4316
10117 Berlin
post@alexander-kissler.de


Kuratorium:
Dr. Jan Andres (Bielefeld)
Cornelius Borchardt (†)
Prof. Dr. Dieter Burdorf (Leipzig; Vorsitzender)
Dr. Isabella Ferron (Padua)
André Förster (Berlin)
Dr. Leonhard Herrmann (Leipzig)
Prof. Dr. Kai Kauffmann (Bielefeld; stellvertretender Vorsitzender)
Dr. Alexander Kissler (Berlin; stellvertretender Vorsitzender)
PD Dr. Ralf Klausnitzer (Berlin)
Dr. h.c. Michael Klett (Stuttgart)
Dirk Lölke (Berlin)
Dr. Markus Neumann (Bremen)
Prof. Dr. Ulrich Ott (Öhningen)
Dr. Gustav Seibt (Berlin)
Prof. Dr. Peter Sprengel (Berlin)
Prof. Dr. Michael Stahl (Ihlow)
Prof. Dr. Vivetta Vivarelli (Florenz)

Satzung

§ 1
Die Rudolf-Borchardt-Gesellschaft e. V. mit Sitz in München verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts >Steuerbegünstigte Zwecke< der Abgabenordnung. Sie ist im Vereinsregister beim Amtsgericht München eingetragen.


§ 2
Zweck der Rudolf-Borchardt-Gesellschaft e. V. ist es, das Werk des Dichters Rudolf Borchardt für die Nachwelt zu sichern und zu pflegen, und für die Wahrung, Sammlung und Betreuung des dichterischen, wissenschaftlichen und brieflichen Nachlasses sowie Veröffentlichungen aus demselben zu sorgen.

Die Rudolf-Borchardt-Gesellschaft e. V. möchte darüber hinaus alle Bestrebungen und Handlungen fördern, die der Verbreitung und dem Verständnis des Werks von Rudolf Borchardt dienen können. Sie möchte besonders durch einen Gedankenaustausch bei Forschung und Wissenschaft, bei Kennern und Freunden des Dichters sein Andenken in aller Welt bewahren und festigen und sein geistiges Vermächtnis ehren und vertiefen helfen.

Diese Ziele sollen besonders durch die Veranstaltung von Vorträgen, Tagungen und Ausstellungen sowie durch die Publikation eines in zwangloser folge erscheinenden Mitteilungsblattes als Gabe an die Mitglieder verwirklicht werden. Darin sollen Beiträge über Rudolf Borchardt, Veröffentlichungen aus seinem Nachlass sowie Mitteilungen enthalten sein, die über die Rezeption des Borchardtschen Werkes in aller Welt berichten und Forschungsarbeiten koordinieren helfen. Ferner sollen die Editionen der Werke und Briefe des Dichters in jeder geeigneten Weise unterstützt und geeignete Forschungsvorhaben angeregt, ermöglicht oder gefördert werden.


§ 3
Die Rudolf-Borchardt-Gesellschaft e. V. ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Sicherung der für ihre Zwecke erforderlichen Mittel erfolgt durch die Mitgliedsbeiträge, Spenden und Schenkungen, Stiftungen und Vermächtnisse Privater sowie Zuwendungen und Subventionen öffentlicher Stellen.

Mittel der Rudolf-Borchardt-Gesellschaft e. V. dürfen nur für die in § 2 umschriebene Zielsetzung verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Rudolf-Borchardt-Gesellschaft e. V. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der Rudolf-Borchardt-Gesellschaft e. V. fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


§ 4
Mitglieder der Rudolf-Borchardt-Gesellschaft e. V. können natürliche oder juristische Personen, Verbände und andere Körperschaften werden. Die Aufnahme erfolgt nach schriftlichem Antrag an den Vorstand. Sie wird durch Zahlung des Mitgliedsbeitrages für das laufende Jahr erworben. Der Vorstand kann einen Aufnahmeantrag nur mit schriftlicher Begründung ablehnen. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Kündigung gegenüber dem Vorstand zum Schluss eines Kalenderjahres mit dreimonatiger Kündigungsfrist.

Ein Mitglied kann durch den Vorstandsbeschluss ausgeschlossen werden, wenn es wesentliche Interessen der Gesellschaft geschädigt hat oder den Jahresbeitrag trotz zweimaliger Mahnung nicht entrichtet hat. Das betreffende Mitglied kann binnen vier Wochen nach Zugang des Ausschließungsbeschlusses durch eingeschriebenen Brief an den Vorstand die Entscheidung durch die nächste Mitgliederversammlung verlangen. Diese entscheidet über den Ausschluss endgültig.


§ 5
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird von der Mitgliederversammlung auf Antrag des Vorstandes für die kommenden drei Geschäftsjahre festgesetzt. Das Vereinsjahr ist das Kalenderjahr.


§ 6
Die Rudolf-Borchardt-Gesellschaft e. V. hat ein Kuratorium, das aus 8–20 Mitgliedern besteht. Die Mitglieder des Kuratoriums werden von der Mitgliederversammlung auf drei Jahre gewählt; Wiederwahl ist möglich. Das Kuratorium wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und zwei Stellvertreter. Der Vorsitzende und seine beiden Stellvertreter bilden den Vorstand im Sinne des BGB. Die Rudolf-Borchardt-Gesellschaft e. V. wird durch zwei dieser Vorstandsmitglieder gesetzlich vertreten.


§ 7
Die Mitgliederversammlung tritt mindestens alle drei Jahre auf Einladung des Vorstandes zusammen. Die Einladung kann schriftlich oder durch einmalige Veröffentlichung in einer Münchner Tageszeitung oder einer Zeitung, welche die Mitgliederversammlung für das nächste Geschäftsjahr zu diesem Zweck bestimmt, erfolgen. Der Vorstand bestimmt den Sitz der Tagung. Die Mitgliederversammlung wählt das Kuratorium, sie prüft die Rechnungslegung, erteilt Entlastung und beschließt über sonstige Anträge und Satzungsänderungen. Über die Versammlung ist eine Niederschrift anzufertigen und vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen.


§ 8
Kuratorium, Vorstand und Mitgliederversammlung beschließen mit einfacher Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Satzungsänderungen erfordern eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen. Der Vorstand ist ermächtigt, Satzungsänderungen, die aus Gründen des geltenden Rechts von einer Behörde verlangt werden oder nur redaktioneller Art sind, allein zu beschließen, sofern die in § 2 enthaltenen Grundsätze unberührt bleiben. In jedem Fall ist aber eine nachträgliche Genehmigung durch die Mitgliederversammlung erforderlich.


§ 9
Wird die Gesellschaft aufgelöst, so fällt ihr Vermögen der Bayerischen Akademie der Schönen Künste zu. Die Bayerische Akademie der Schönen Künste hat das Vermögen unmittelbar und ausschließlich zur Förderung der Literatur und Dichtkunst zu verwenden. Dies gilt auch bei Wegfall des bisherigen Zwecks der Gesellschaft (§ 2).

Beschlüsse über Änderungen des Vereinszwecks (§ 2) sowie über die Änderung der Bestimmung über die Verwendung des Vermögens im Falle der Auflösung bedürfen vor ihrer Ausführung der Zustimmung des Finanzamtes.

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